German-American Workforce Development Program

Das J-1 Visum für ein Praktikum in den USA Informationen für Auszubildende aus Deutschland (Apprentices)

Cultural Vistas Inc. hat vom US-Außenministerium die Sondergenehmigung erhalten auch Auszubildenden aus Deutschland, einer bislang vom Exchange Visitor Program ausgeschlossene Gruppe, bei der Beantragung eines J-1 Visums für ein Praktikum in den Vereinigten Staaten zu unterstützen. Dies erfolgt im Rahmen des German-American Workforce Development Programms und erfordert von Cultural Vistas zusätzliche Auswertungs- und Überprüfungsaufgaben, die über die üblichen Vorgaben für das J-1-Sponsoring für Studierende hinausgehen.

Bei weiteren Fragen zum Antragsverfahren für neue Gastunternehmen oder zu den Voraussetzungen für die Teilnahme am Programm können sich Interessenten wie auch Gastunternehmen in englischer Sprache an Christine Stephens-Bez, Business Development Manager, wenden: cstephens-bez@culturalvistas.org.

Was ist ein J-1 Visum?

Was ist ein J-1 Visum?

Das Exchange Visitor Visum (J-1 Visum) ist ein Nichteinwanderungsvisum für Austauschprogramme des US-Außenministeriums (U.S. Department of State), die Menschen aus allen Ländern der Welt die Möglichkeit bieten, in den Vereinigten Staaten berufliche Erfahrungen zu sammeln und zu reisen. Das J-1 Exchange Visitor Program des US-Außenministeriums ermöglicht es ausländischen Staatsangehörigen für einen Zeitraum von einigen Wochen bis zu mehreren Jahren in den USA berufspraktische Kenntnisse zu erwerben, zu lehren, zu studieren, zu forschen oder besondere berufsspezifische Fähigkeiten zu ergänzen.

Das Exchange Visitor Program wurde entwickelt, um Personen aus der ganzen Welt mit der Kultur und den Institutionen der Vereinigten Staaten vertraut zu machen und ein besseres Verständnis durch Bildungs- und Kulturaustausch zu fördern. Personen, die ein Praktikum in den USA absolvieren möchten, ohne zuvor einen gültigen Beschäftigungsstatus oder ein arbeitsbezogenes Visum erhalten zu haben, können stattdessen ein J-1-Visum beantragen. In allen Fällen ist ein so genannter “Visa Sponsor” für diesen Prozess erforderlich.

Was ist die Rolle von Cultural Vistas?

Cultural Vistas Inc. ist eine gemeinnützige Organisation und ein solcher „Visa Sponsor“, der vom US-Außenministerium beauftragt wurde, Studenten und Auszubildenden aus Deutschland die Beantragung des J-1-Visums für den Zweck eines Praktikums in den USA zu ermöglichen. Das Visumsverfahren wird durch das Exchange Visitor Program des US-Außenministeriums geregelt und erfordert immer einen Visumsponsor, zu dessen Aufgaben es gehört, die Eignung der Studierenden oder Auszubildenden zu prüfen, den Inhalt des Praktikumsplans des Gastunternehmens zu bewerten, die Praktikumserfahrung zu unterstützen sowie die Einhaltung aller Vorgaben der US-Regierung für die Dauer des Programms in den USA sicherzustellen. Die Beantragung eines J-1-Visums für ein Praktikum in den USA ist ohne einen „Visa Sponsor“ nicht möglich.

Cultural Vistas Inc. hat vom US-Außenministerium die Sondergenehmigung erhalten auch Auszubildenden aus Deutschland, einer bislang vom Exchange Visitor Program ausgeschlossene Gruppe, bei der Beantragung eines J-1 Visums für ein Praktikum in den Vereinigten Staaten zu unterstützen. Dies erfolgt im Rahmen des German-American Workforce Development Programms und erfordert von Cultural Vistas zusätzliche Auswertungs- und Überprüfungsaufgaben, die über die üblichen Vorgaben für das J-1-Sponsoring für Studierende hinausgehen.

Cultural Vistas arbeitet sowohl mit den Auszubildenden als auch mit deren Gastunternehmen zusammen, um sicherzustellen, dass beide zur Teilnahme am Exchange Visitor Program berechtigt sind, und bietet Unterstützung während der gesamten Dauer des Programms. Sowohl die Auszubildenden als auch die Gastunternehmen müssen einen Antrag bei Cultural Vistas einreichen. Zu den Aufgaben des Gastunternehmens gehört auch die Vorlage eines geeigneten Praktikumsplans für die Auszubildenden.

Teilnahmevoraussetzungen

Wer kommt für das German-American Workforce Development Programm in Frage?

  • Auszubildende müssen in Vollzeit in einem strukturierten Ausbildungsprogramm im Rahmen des deutschen dualen Systems an ministeriell anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen eingeschrieben sein.
  • Die Auszubildenden sollten einen Kammerabschluss im Rahmen einer dualen Berufsausbildung (vergleichbar mit einem Associates Degree) anstreben.
  • Mindestens 50 % der Ausbildung muss in Form von Präsenzunterricht erfolgen. Dieser kann sowohl in der Berufsschule als auch im Ausbildungsbetrieb im Rahmen des dualen Systems stattfinden.
  • Teilnahmeberechtigt für dieses Programm sind Bewerber:innen u.a. in den folgenden Berufsfeldern: Naturwissenschaften, Ingenieurwesen, Architektur, Mathematik, gewerbliche Berufe, öffentliche Verwaltung und Recht, Management, Wirtschaft, Handel und Finanzen, Informationsmedien und Kommunikation, Gastgewerbe und Tourismus, Kunst und Kultur sowie Bildung und Sozialwissenschaften.
  • Berufsfelder, die für eine Teilnahme nicht in Frage kommen sind beispielsweise: Flugausbildung; darstellende Künste; Positionen die mehr als 20 % Bürotätigkeit beinhalten; ungelernte und Hilfsarbeit (gemäß 22 C.F.R. § 62.22, Appendix E); Tätigkeiten mir klinischem oder medizinischem Patientenkontakt; Stellen in Vorschulen und Kindertagesstätten, Economy-Hotels, Fast-Food-Restaurants, Bäckereien, Home-Offices oder Einzelhandelsgeschäften, Ferienlagern oder Wohnheimen, Stellen in Autoreparaturwerkstätten oder im Bereich des Bauwesens, der Schreinerei, der Elektrik, der Klempnerei oder ähnlicher häuslicher Installationsdienste.
  • Bitte beachten Sie: Auszubildende und Gastunternehmen in den USA müssen die Details ihres Praktikumsplatzes vereinbaren, bevor sie ihre Bewerbung bei Cultural Vistas einreichen. Wir können derzeit keine Praktikumsvermittlung anbieten.

Gebühren

Welche Gebühren fallen an?

Note: Die Gebühren für die Visa-Sponsoring-Dienste von Cultural Vistas sind wie folgt und können vom Auszubildenden, dem aufnehmenden Unternehmen oder einer dritten Partei gezahlt werden.

 
Gebühren Kosten (in USD)
Administrative Bearbeitungsgebühr (erforderlich) USD $1500
SEVIS-Gebühr (erforderlich) USD $220
Krankenversicherungsgebühr (erforderlich) USD $55-$95/Monat
Beschleunigte Bearbeitung (optional) USD $1350

Bewerbung

Wie sieht das Bewerbungsverfahren für Auszubildende aus?

Auszubildende können sich hier online bewerben. Hinweis: Alle Bewerber:innen müssen bei ihrer Bewerbung den Referenzcode “Apprentice” verwenden. . Sobald die Bewerbung eingereicht wird, prüft Cultural Vistas, ob sie die Vorgaben erfüllt und setzt sich mit dem Gastunternehmen wegen der ihrerseits erforderlichen Dokumente in Verbindung. Wenn die Bewerbung alle Kriterien für das J-1-Sponsoring erfüllt, stellt Cultural Vistas das für die Beantragung eines J-1 Visums erforderliche Dokument (das sogenannte Formular DS-2019) aus und führt die beteiligten Parteien durch die weiteren Schritte. Bitte beachten Sie, dass die reine Bearbeitungszeit von Cultural Vistas in der Regel 4 bis 6 Wochen beträgt. Um ausreichend Zeit für die Beantragung und Erteilung des J-1 Visums sowie für die notwendigen Reisevorkehrungen zu haben, sollten Bewerber:innen ihre Bewerbung daher etwa fünf Monate vor Beginn des Praktikums bei Cultural Vistas einreichen.

Wie funktioniert die Bewerbung eines neuen Gastunternehmens?

Gastunternehmen, die bisher noch nie mit Cultural Vistas zusammengearbeitet haben, müssen ebenfalls ein Antragsformular ausfüllen. Neue Gastunternehmen müssen von Cultural Vistas überprüft werden, um festzustellen, ob sie die Vorgaben für Praktikumsgeber erfüllen. Neue Gastunternehmen müssen an einer Einführungsveranstaltung teilnehmen und eine einmalige Gebühr von 300 USD entrichten. Die Unternehmensvertreter:innen erhalten anschließend Zugang zum Cultural Vistas-Antragsportal, wo sie ihren vorgeschlagenen Praktikumsplan zur Überprüfung einreichen können. Nimmt ein Gastunternehmen mehrere Teilnehmende für ein Praktikum auf, ist für jede Person ein separater Praktikumsplan erforderlich.

Bei weiteren Fragen zum Antragsverfahren für neue Gastunternehmen oder zu den Voraussetzungen für die Teilnahme am Programm können sich Interessenten wie auch Gastunternehmen in englischer Sprache an Christine Stephens-Bez, Business Development Manager, wenden: cstephens-bez@culturalvistas.org.